#LTO - #Verwaltungsgericht #Freiburg
#AfD darf nicht im #Amtsblatt veröffentlichen
Von einer Veröffentlichung im Amtsblatt versprechen sich Parteien Aufmerksamkeit. Doch Beiträge ohne Ortsbezug und mit unzulässiger Wahlwerbung müssen draußen bleiben, hat das VG Freiburg im Fall der örtlichen AfD entschieden.
Die AfD-Gruppierung im Freiburger Stadtrat hat erfolglos gegen die Zurückweisung ihres Beitrags für das städtische Amtsblatt geklagt.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/vg-freiburg-4k555224-afd-veroeffentlichung-amtsblatt-wahlwerbung-ortsbezug?r=rss
