Bestehende Ämter und Mandate hätten #Hitler (Urteil gestern vor 101 Jahren) im Prinzip aberkannt werden können. #Zuchthaus wär nach § 20 #RStGB nur bei »ehrloser #Gesinnung« statt der #Festungshaft möglich gewesen. Bei Festungshaft war auch Aberkennung der »bürgerlichen #Ehrenrechte« ausgeschlossen. [3/10]