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Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

Die vier zur Ausweisung vorgesehenen Personen wurden nicht wegen eines Verbrechens verurteilt, sollen aber an Protesten gegen den israelischen Angriff auf Gaza teilgenommen haben.

Von Hanno Hauenstein 1. April 2025

Die Berliner #Ausländerbehörde will vier junge ausländische Einwohner abschieben, denen vorgeworfen wird, an Protesten gegen den #Krieg Israels gegen #Gaza teilgenommen zu haben. Dieser beispiellose Schritt gibt Anlass zu ernsthaften Bedenken hinsichtlich der #Bürgerrechte in #Deutschland.

Die nach deutschem #Migrationsrecht erlassenen #Abschiebungsanordnungen wurden unter politischem Druck und trotz interner Einwände des Leiters der Ausländerbehörde des Landes Berlin erlassen. Der interne Streit entstand, weil drei der von der Abschiebung betroffenen Personen Bürger von EU-Mitgliedstaaten sind, die normalerweise #Freizügigkeit zwischen EU-Ländern genießen.

Die Anordnungen – ausgestellt vom Land #Berlin, dessen #Senatsverwaltung die #Einwanderungsbehörde beaufsichtigt – sollen in weniger als einem Monat in Kraft treten. Keiner der vier wurde wegen eines Verbrechens verurteilt. Die Fälle werden mit dem Einsatz von Abschiebungsanordnungen zur Unterdrückung sozialer Bewegungen in den Vereinigten Staaten verglichen.

„Was wir hier sehen, ist direkt aus dem Handbuch der extremen Rechten entnommen“, sagte Alexander Gorski, ein Anwalt, der zwei der Demonstranten vertritt. „Man sieht es in den USA und auch in Deutschland: Politische Meinungsverschiedenheiten werden zum Schweigen gebracht, indem man den Migrationsstatus der Demonstranten ins Visier nimmt.“

„Aus rechtlicher Sicht waren wir über die Argumentation beunruhigt, die uns an den Fall von Mahmoud Khalil erinnerte“, fuhr Gorski fort und bezog sich dabei auf den palästinensischen Absolventen der #Columbia University und ständigen Einwohner der #USA, der aufgrund von Vorwürfen im Zusammenhang mit pro-palästinensischen Aktivitäten auf dem Campus aus seinem Wohnhaus geholt wurde.

Die vier Personen, die abgeschoben werden sollen – Cooper #Longbottom, Kasia #Wlaszczyk, Shane #O'Brien und Roberta #Murray – sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten, #Polens bzw. in den beiden letztgenannten Fällen #Irlands. Nach deutschem #Migrationsrecht benötigen die Behörden keine strafrechtliche Verurteilung, um eine #Abschiebungsanordnung zu erlassen, erklärte Thomas Oberhäuser, Rechtsanwalt und Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses für Migrationsrecht beim Deutschen Anwaltverein. Die angeführten Gründe müssen jedoch in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Abschiebung stehen, d. h. es spielen auch Faktoren eine Rolle, wie z. B. ob jemand von seiner Familie getrennt wird oder sein Geschäft verliert.

„Die entscheidende Frage ist: Wie schwerwiegend ist die Bedrohung und wie verhältnismäßig ist die Reaktion?„, so Oberhäuser, der nicht in den Fall involviert ist. ‚Wenn jemand nur wegen seiner politischen Überzeugungen ausgewiesen wird, ist das eine massive Überreaktion.“

"Vage und unbegründete Anschuldigungen"

Gegen jeden der vier #Demonstranten werden von den Behörden separate Vorwürfe erhoben, die alle aus #Polizeiakten stammen und mit pro-palästinensischen Aktionen in Berlin in Verbindung stehen. Einige, aber nicht alle der Vorwürfe würden in Deutschland einer Strafanzeige entsprechen; fast keiner von ihnen wurde vor ein Strafgericht gebracht. Zu den fraglichen Protesten gehören ein Massen-Sit-in am Berliner #Hauptbahnhof, eine #Straßenblockade und die #Besetzung eines Gebäudes an der Freien Universität Berlin Ende 2024.

Das einzige Ereignis, das die vier Fälle miteinander verband, war der Vorwurf, die Protestierenden hätten an der Besetzung der Universität teilgenommen, was Sachbeschädigung und angebliche Behinderung einer Verhaftung beinhaltete – eine sogenannte De-Arrest, die darauf abzielte, die Inhaftierung eines Mitprotestierenden zu verhindern. Keiner der Demonstranten wird wegen bestimmter Vandalismusakte oder der De-Arrest an der Universität angeklagt. Stattdessen wird in der Abschiebungsanordnung der Verdacht geäußert, dass sie an einer koordinierten Gruppenaktion teilgenommen haben. (Die Freie Universität teilte The Intercept mit, dass sie keine Kenntnis von den Abschiebungsanordnungen hatte.)

Einige der Vorwürfe sind geringfügig. Zwei werden beispielsweise beschuldigt, einen Polizeibeamten als „Faschist“ bezeichnet zu haben – eine #Beleidigung eines Beamten, die eine Straftat darstellt. Drei werden beschuldigt, mit Gruppen demonstriert zu haben, die Slogans wie „Vom Fluss bis zum Meer wird Palästina frei sein“ – was in Deutschland im vergangenen Jahr verboten wurde – und „freies Palästina“ skandierten. Die Behörden behaupten auch, dass alle vier antisemitische oder antiisraelische Parolen gerufen haben, ohne dass diese jedoch näher spezifiziert werden.

Zwei von ihnen werden beschuldigt, einem Beamten oder einem anderen Demonstranten in den Arm gegriffen zu haben, um Verhaftungen bei der #Sitzblockade am Bahnhof zu verhindern. O'Brien, einer der irischen Staatsbürger, ist der einzige der vier, dessen Ausweisungsanordnung eine Anklage enthielt – die Anschuldigung, er habe einen Polizeibeamten als „#Faschisten“ bezeichnet –, die vor ein Strafgericht in Berlin gebracht wurde, wo er freigesprochen wurde. Allen vier wird ohne Beweise vorgeworfen, die Hamas zu unterstützen, eine Gruppe, die Deutschland als terroristische Organisation eingestuft hat.

In drei der vier Ausweisungsbescheide wird ausdrücklich auf angebliche Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit und die Unterstützung der #Hamas verwiesen, um zu argumentieren, dass die Demonstranten in Ausweisungsverfahren keinen Anspruch auf ihre verfassungsmäßigen Rechte auf freie #Meinungsäußerung und #Versammlungsfreiheit haben. „Was wir hier sehen, sind die härtesten verfügbaren Maßnahmen, die auf äußerst vagen und teilweise völlig unbegründeten Anschuldigungen basieren“, sagte Gorski, der Anwalt von zwei der Demonstranten.

In einem beispiellosen Schritt, so Gorski, wird in drei der vier Ausweisungsbescheide das nationale Versprechen Deutschlands zur Verteidigung Israels – die #Staatsräson des Landes, auf Deutsch ‚Grund der Staatsräson‘als Rechtfertigung angeführt. Oberhäuser vom Einwanderungsausschuss der Anwaltskammer sagte, Staatsräson sei eher ein Prinzip als eine sinnvolle Rechtskategorie. Und ein parlamentarisches Gremium argumentierte kürzlich, dass die Bestimmung keine rechtsverbindlichen Auswirkungen habe. Diese Unterscheidung, so Oberhäuser, mache die Verwendung von Staatsräson in Abschiebeverfahren rechtlich zweifelhaft: „Das ist verfassungsrechtlich unzulässig.“

Interne Einwände

Interne E-Mails, die The Intercept vorliegen, zeigen, dass hinter den Kulissen politischer Druck ausgeübt wurde, die Abschiebungsanordnungen trotz der Einwände von Berliner Einwanderungsbeamten zu erlassen. Der Streit wurde zwischen Bürokraten aus den Senatsverwaltungen des Landes Berlin ausgetragen, dem Exekutivorgan des Landes unter der Leitung des Bürgermeisters Kai #Wegner, der wiederum vom Parlament der Stadt gewählt wird.

Nachdem die Innenbehörde des Berliner Senats einen unterschriebenen Abschiebebescheid angefordert hatte, erhob Silke Buhlmann, Leiterin der Abteilung für #Kriminalprävention und Rückführung bei der Ausländerbehörde, Einwände. In einer E-Mail teilte Buhlmann mit, dass ihre Bedenken vom obersten Beamten der Ausländerbehörde, Engelhard #Mazanke, geteilt würden. #Buhlmann warnte ausdrücklich davor, dass die Rechtsgrundlage für den Entzug der Freizügigkeit der drei EU-Bürger unzureichend sei – und dass ihre #Abschiebung rechtswidrig wäre.

„In Abstimmung mit Herrn Mazanke teile ich Ihnen mit, dass ich Ihrer Anordnung vom 20. Dezember 2024 – Anhörungen für die unter a) bis c) aufgeführten Personen durchzuführen und anschließend den Verlust der Freizügigkeit festzustellen – aus rechtlichen Gründen nicht nachkommen kann“, schrieb Buhlmann und bezeichnete die drei Bürger aus EU-Staaten als Fälle A bis C. Buhlmann schrieb, dass die Polizeiberichte zwar „auf eine potenzielle Bedrohung der öffentlichen Ordnung durch die betroffenen Personen hindeuten, es aber keine rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen gibt, die eine hinreichend schwere und tatsächliche Bedrohung belegen würden“.

Der interne Einspruch, der als Remonstration bezeichnet wird, wurde von Christian #Oestmann, einem Beamten der Berliner Senatsverwaltung, schnell abgewiesen. Er wies die Bedenken zurück und ordnete an, die Ausweisungsanordnungen trotzdem zu vollstrecken. „Für diese Personen kann eine fortgesetzte Bewegungsfreiheit aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit nicht gerechtfertigt werden, unabhängig von etwaigen strafrechtlichen Verurteilungen“, schrieb er. „Ich bitte daher darum, die Anhörungen sofort wie angeordnet durchzuführen.“

In einer Stellungnahme gegenüber The Intercept erklärte ein Sprecher der Senatsverwaltung, dass das #Innenministerium die Aufsicht über die Einwanderungsbehörde habe. „Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport übt die technische und administrative Aufsicht über die staatliche Einwanderungsbehörde aus“, sagte der Sprecher. „Im Rahmen dieser Aufgabe ist sie befugt, Weisungen zu erteilen.“ Der Senat lehnte es unter Berufung auf den Datenschutz ab, sich zu den Einzelheiten der Fälle zu äußern. Die Einwanderungsbehörde reagierte nicht auf die Bitte von The Intercept um eine Stellungnahme.

Letztendlich beugte sich Mazanke, der oberste Beamte der Einwanderungsbehörde, der Anordnung und unterzeichnete den Beschluss.

"Sie werden als Versuchskaninchen benutzt"

In Interviews mit The Intercept lehnten es die vier Demonstranten, die von den Abschiebungsanordnungen betroffen waren, ab, über die gegen sie erhobenen konkreten Vorwürfe zu sprechen. Allen vier wurde inzwischen auferlegt, Deutschland bis zum 21. April 2025 zu verlassen, andernfalls droht ihnen die Zwangsabschiebung.

Die schwerwiegendsten Konsequenzen hätte Longbottom, ein 27-jähriger amerikanischer Student aus #Seattle, #Washington, zu tragen, dem nach dem Verlassen Deutschlands für zwei Jahre die Einreise in eines der 29 Länder des Schengen-Raums untersagt wäre. Longbottom, der jeglichen #Antisemitismus bestritt, sagte gegenüber The Intercept, dass ihm nur noch sechs Monate blieben, um seinen Master-Abschluss in Menschenrechtsarbeit an der Berliner Alice-Salomon-Universität zu machen.

„Werde ich meinen Master hier abschließen können? Wo werde ich leben?“, fragte Longbottom. “All diese Fragen sind sehr unklar.“ Longbottom, der transsexuell ist, lebt mit seinem Partner, einem italienischen Staatsbürger, in Berlin. Die Aussicht, getrennt zu werden, lastet schwer auf ihnen. „Ich habe nichts, womit ich neu anfangen könnte“, sagte er. „Als Transperson ist der Gedanke, jetzt in die USA zurückzukehren, wirklich beängstigend.“

Kasia Wlaszczyk, 35, Kulturarbeiterin und polnische Staatsbürgerin, sagte, sie hätte nie gedacht, dass dies passieren könnte. Er betonte, dass Vorwürfe des Antisemitismus in Deutschland in erster Linie eine rassistische Taktik gegen #Palästinenser, #Araber und #Muslime seien und die Abschiebungsanordnungen eine Zunahme der Verwendung dieser Vorwürfe gegen alle, die sich mit ihnen solidarisieren, widerspiegelten. „Deutschland setzt diese Anschuldigungen als Waffe ein“, sagte er.

Wlaszczyk, der ebenfalls trans ist, lebt seit seinem zehnten Lebensjahr nicht mehr in Polen. „Wenn das durchkommt, würde es mich aus der Gemeinschaft reißen, die ich mir hier aufgebaut habe“, sagte er.

Das Gefühl eines drohenden Verlusts der Gemeinschaft war unter den Demonstranten weit verbreitet. „Meine Illusion von Berlin wurde durch die mangelnde Reaktion auf den #Völkermord zunichte gemacht“, sagte Shane O'#Brien, 29, ein irischer Staatsbürger. Die gewaltsame Unterdrückung arabischer Gemeinden in Berlin habe ihn erschüttert.

Nach drei Jahren in Berlin fühlt sich die drohende Abschiebung für Roberta Murray, 31, die ebenfalls Irin ist, wie ein Bruch an. „Mein Leben ist hier“, sagte sie. „Ich mache keine Pläne für Irland. Ich glaube, dass wir gewinnen werden – und dass wir bleiben werden. Ich glaube nicht, dass dies vor Gericht Bestand haben wird.“

Gorski und andere Anwälte reichten nun einen Eilantrag auf einstweilige Anordnung sowie eine formelle #Berufung ein, in der sie die #Rechtmäßigkeit der Abschiebungsanordnungen anfechten. Er wies darauf hin, dass er bereits an ähnlichen Fällen gearbeitet habe, in denen das Migrationsrecht dazu benutzt wurde, pro-palästinensische Aktivisten wegen ihrer Reden ins Visier zu nehmen. Was die aktuellen vier Fälle jedoch auszeichne, sei die Offenheit, mit der die sogenannte Staatsräson Deutschlands zur Rechtfertigung von Ausweisungen herangezogen werde.

„Diese Menschen haben keine Vorstrafen“, sagte Gorski. Dennoch scheint die Berliner Regierung ein #Narrativ der ‚unmittelbaren Gefahr‘ zu konstruieren, um ein ordnungsgemäßes Verfahren zu umgehen.

Gorski warnte, dass die Fälle ein Testlauf für eine umfassendere Unterdrückung von #Einwanderern und #Aktivisten in Deutschland seien und nicht nur um vier Demonstranten gehe. „Sie werden als Versuchskaninchen benutzt.“

Dieser Artikel wurde erneut veröffentlicht mit Genehmigung von The Intercept, einer preisgekrönten gemeinnützigen Nachrichtenorganisation, die sich dafür einsetzt, die Mächtigen durch furchtlosen, kontroversen Journalismus zur Rechenschaft zu ziehen. Melde dich hier für den Newsletter von The Intercept an.

Hanno Hauenstein ist ein in Berlin ansässiger unabhängiger Journalist und Autor. Seine Arbeiten sind in Publikationen wie The Guardian, The Intercept und der Berliner Zeitung erschienen.

Quelle: +972 Magazine: Deutschland will vier ausländische Einwohner wegen pro-palästinensischer Aktivitäten ausweisen

Übersetzung: Thomas Trueten [Nicht authorisiert]

Siehe auch: Staatsräson schiebt ab, via @jungewelt

#Israel #Palästina #Germany @palestine @israel

„Der Apparat ist vorbereitet, um die Unterstützung Palästinas zu unterdrücken. Trump muss ihn nur laufen lassen.“

Ein neues Buch legt dar, wie #Israel sein hartes Vorgehen gegen palästinensischen #Aktivismus exportierte und dazu beitrug, die #Redefreiheit in den USA mit Füßen zu treten, erklärt Mitherausgeberin Zaha Hassan. Nur wenige Tage nach seinem Amtsantritt machte Präsident Donald Trump deutlich, dass er beabsichtigt, die volle Macht der #Bundesregierung zu nutzen, um die pro-palästinensische #Interessenvertretung zu unterdrücken. Am 29. Januar erließ #Trump „Zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung des #Antisemitismus“, eine Durchführungsverordnung, die mit der #Abschiebung ausländischer #Studenten droht, die an #Hochschulcamps und #Protesten gegen den #Völkermord in #Gaza teilgenommen haben. In einem begleitenden Faktenblatt behauptet das Weiße Haus, dass diese Studenten „#Hamas-#Sympathisanten“ seien, die sich „pro-dschihadistischen Protesten“ angeschlossen hätten und daher nach dem US-#Einwanderungsgesetz abgeschoben werden könnten, weil sie ihre Unterstützung für eine designierte Terrororganisation zum Ausdruck gebracht hätten.

Experten zufolge stellt dieser Versuch, das #Einwanderungsgesetz zur #Unterdrückung politischer #Meinungsäußerungen zu nutzen, einen eklatanten Verstoß gegen den ersten Zusatzartikel der US-#Verfassung dar. Dies ist jedoch kaum überraschend – wie ein neues Buch zeigt, handelt es sich vielmehr um eine Strategie, die seit Jahrzehnten auf die Organisation von Aktivitäten im Zusammenhang mit #Palästina abzielt. Zaha Hassan, eine palästinensische #Menschenrechtsanwältin und Stipendiatin der Carnegie Endowment for International Peace sowie eine der führenden Expertinnen in #Washington für #Israel-Palästina und die US-#Außenpolitik, ist Mitherausgeberin von „Suppressing Dissent: Shrinking Civic Space, Transnational Repression and Palestine-Israel“. Das Buch, das nur zwei Tage nach den #Wahlen im November veröffentlicht wurde, bringt #Wissenschaftler, #Anwälte und #Analysten zusammen, um zu zeigen, dass der Raum für den zivilgesellschaftlichen #Diskurs über die Rechte der #Palästinenser trotz einer langen Geschichte der Unterdrückung rapide schrumpft.

Die Sammlung von 14 Kapiteln zeichnet diesen Trend in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten sowie in den Vereinigten Staaten und zunehmend auch in der arabischen Welt nach. Es wird auch das zutiefst beunruhigende Phänomen der transnationalen #Unterdrückung detailliert beschrieben: die dokumentierten Bemühungen der israelischen #Regierung, zumindest in den letzten zehn Jahren, ihre Unterdrückung der palästinensischen #Zivilgesellschaft zu exportieren und die #Palästina-Lobby in den Vereinigten Staaten auszuschalten, mit beunruhigenden Auswirkungen auf die #Redefreiheit aller #Amerikaner.

Seit dem 7. Oktober scheint die Gegenreaktion gegen pro-palästinensische Aktivisten und Studenten in den Vereinigten Staaten und die Unterwerfung der Universitäten unter den Druck der Regierung erstaunlich schnell und heftig zu sein. Hier leistet „Suppressing Dissent“ einen wichtigen Beitrag, indem es die wichtigsten rechtlichen und regulatorischen Mechanismen aufzeigt, die dieses harte Vorgehen ermöglicht haben – vom Verbot der materiellen Unterstützung terroristischer Organisationen bis hin zur Aufwertung der Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), um Kritik an Israel zu delegitimieren. Diese Mechanismen sind tief im Kongress und in der Exekutive verwurzelt und werden nun Trump zur Verfügung stehen.

Hassan sprach mit @972mag über das Buch, ihre Forschung am Carnegie Endowment und darüber, was sie in den kommenden Monaten in Washington beobachten wird. Das Interview wurde aus Gründen der Länge und Klarheit bearbeitet.

Könntest du zunächst darüber sprechen, wie das Buch entstanden ist, und über dein Interesse am schrumpfenden Raum für die Zivilgesellschaft in Israel-Palästina als Teil des Projekts, das du bei Carnegie geleitet hast?

Da wir [in Israel-Palästina] keine Umgebung für eine politische Lösung haben, wird die Zivilgesellschaft die Grundlage und Unterstützung für eine Zukunft bilden, die es Palästinensern und Israelis ermöglicht, in Würde und mit gleichen Rechten zu leben. Die Idee, sich auf die Gesundheit der palästinensischen Zivilgesellschaft zu konzentrieren, entstand aus einem anderen Carnegie-Projekt, das eine sehr problematische Perspektive [detailliert] darstellte, und wir waren besorgt darüber, was das für die Menschen bedeuten würde, die versuchen, ihr tägliches Leben zu leben.

Unmittelbar nach der Veröffentlichung dieses Berichts begann die Eskalation im Mai 2021. Es handelte sich um die Proteste, die auf das harte Vorgehen Israels gegen Gläubige [die an den Gebeten in der Al-Aqsa-Moschee teilnahmen] in #Jerusalem während des #Ramadan und auch auf die Vertreibung von Flüchtlingsfamilien im Stadtteil Sheikh Jarrah folgten. Die Demonstrationen erregten die Aufmerksamkeit der Palästinenser überall – weil es Ramadan war, weil es um Jerusalem ging und weil es um die Rechte der Flüchtlinge ging, die im Mittelpunkt der #Palästinafrage stehen. Palästinenser in Israel schlossen sich mit Palästinensern in den besetzten Gebieten und mit der #Diaspora zusammen.

Wir sahen diese unglaubliche Organisation: #Massenproteste, ein Aufruf zum #Generalstreik im gesamten historischen palästinensischen Heimatland, die palästinensische Diaspora, die online Inhalte erstellte und in Echtzeit über die Geschehnisse berichtete. Aber wir sahen auch, wie hart gegen diese Aktivitäten vorgegangen wurde, eine einheitliche israelische Politik gegenüber den Protesten, bei der palästinensische Bürger die gleiche Behandlung erfuhren wie Palästinenser, die unter #Besatzung leben – #Verhaftungen, [polizeiliche] #Brutalität und #Überwachung, in Abstimmung mit den Siedlern, die in die gemischten palästinensisch-jüdischen Gemeinden kamen, um Palästinenser anzugreifen.

Im #Westjordanland versuchte die Palästinensische #Autonomiebehörde, die Proteste unter Kontrolle zu halten, um sich nicht mit Israel zu überwerfen. Und auch im Ausland gab es eine Online-Gegenreaktion der Content-Moderatoren gegen diejenigen, die über die Ereignisse berichteten. Es gab viel Online-Zensur und es gelang nicht, einige der Aufstachelungen zu verhindern, die zu organisierten Angriffen auf Palästinenser führten – Israelis, die Angriffe auf Palästinenser in #WhatsApp- und #Facebook-Gruppen koordinierten.

Einige Kollegen und ich waren uns sofort einig, dass wir uns näher mit diesem Thema befassen mussten: der Unterdrückung nicht nur der israelisch-palästinensischen Zivilgesellschaft, sondern auch der propalästinensischen #Meinungsäußerung im Ausland und wie sich dies auf die #Bürgerrechte gewöhnlicher #Amerikaner auswirkt. Wir wollten den Zusammenhang zwischen der US-Außenpolitik, den Geschehnissen in Israel-Palästina und den Auswirkungen aufzeigen: ein hartes Durchgreifen gegen unsere eigenen Bürgerrechte.

Wir haben eine Studiengruppe aus Experten für Israel-Palästina ins Leben gerufen, um zu versuchen, die Geschehnisse zu verstehen und Empfehlungen für politische Entscheidungsträger zu erarbeiten. Schon bei den ersten Treffen wurde klar, dass die [gleichzeitige] Gegenreaktion gegen zivilgesellschaftliches Engagement in Israel-Palästina und in den Vereinigten Staaten kein Zufall war. Es gab eine gewisse Koordination, wobei an beiden Orten ähnliche Techniken zum Einsatz kamen. Es bestand Interesse daran, die Zusammenhänge herzustellen, um die Geschichte auf eine aussagekräftigere Weise erzählen zu können, und deshalb haben wir daraus ein Buch gemacht.

(...)

Weiterlesen in meiner Übersetzung des Interviews von Jonathan Adler vom 17. Februar 2025, ‘The pump is primed to suppress Palestine advocacy. Trump just has to let it flow’ mit Zaha #Hassan.

#USA #Buchtipp #Interview @palestine

Continued thread

Irgendwie lässt sich der Teil 2 nicht auffinden. Daher hier das fehlende Fazit:

2/2

Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des #Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt bewegten.

Das Vorgehen der #Polizei und die Reaktion des #Amtsgerichts #München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der #Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publkationen zu unterbinden. Beamte der Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen. Sie konfiszieren die Publikationen – und das #Amtsgericht bestätigt diese #Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der #Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

In beiden Fällen konnte die #Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden. (31.5.2024)

Stand: 27. Juli 2024

2/2

Fazit: Auch wenn die Verfahren wegen des Heartfield-Kunstwerks und der Karikatur von Günter Wangerin nach über einem Jahr eingestellt wurden, so bleibt die Tatsache bestehen, dass die von uns verteilten Darstellungen während dieser Zeit nicht veröffentlicht werden durften. Der #Skandal besteht darin, dass es überhaupt konfisziert wurde und dass es erst der Einschaltung einer #Anwältin bedurfte, dass sich Staatsanwaltschaft und #Gericht überhaupt bewegten.

Das Vorgehen der Polizei und die Reaktion des Amtsgerichts München mit seiner Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme folgen dem System, die Verbreitung antifaschistischer Publikationen zu unterbinden. Beamte der #Exekutive wollen in der Verbreitung eines weltweit veröffentlichten Kunstwerks des international renommierten Künstlers John Heartfield und in einem satirischen Plakat, das sich eindeutig gegen #Nazis richtet, eine strafbare Handlung sehen.

Sie konfiszieren die Publikationen und das Amtsgericht bestätigt diese Beschlagnahme. Dieses Vorgehen stellt den Versuch dar, die freie #Meinungsäußerung, die #Freiheit der Kunst und die politische #Aufklärung zu unterbinden und damit einen wesentlichen Grundpfeiler dieses Landes und der EU zu
unterlaufen: In Art. 5 des #Grundgesetzes und Art. 11 EU #Charta sind #Meinungsfreiheit, #Informationsfreiheit und die Freiheit der Kunst verankert. Und: „Eine #Zensur findet nicht statt.“ (Art. 5 GG, Abs.1)

In beiden Fällen konnte die Staatsanwaltschaft offensichtlich nicht umhin, den Vorwurf nach § 86a fallenzulassen. Doch damit geben wir uns nicht zufrieden. In beiden Fällen wurde von der Anwältin Beschwerde gegen das Vorgehen von Polizei und Justiz eingelegt und angekündigt, dass wir rechtliche Schritte prüfen: „Neben der Beschwerde soll eine #Dienstaufsichtsbeschwerde wegen schwerwiegender Verstöße gegen #Dienstpflichten durch Beschäftigte der Münchener Polizei und Justiz sowie eine #Strafanzeige wegen des Verdachts der falschen #Verdächtigung gem. § 164 StGB
und der #Rechtsbeugung gem. § 339 StGB geprüft werden.

(31.5.2024)

Stand: 27. Juli 2024

P.S.: Die betroffenen Personen und allen voran RA Heinicke beraten und unterstützen gern bei Veröffentlichungen und nehmen Hinweise zu ähnlich gelagerten Fällen entgegen.

Betriebsrätin Ariane Müller nach privater Demo-Anmeldung nun auch vom Arbeitgeber Gesundheit Nord bis auf Weiteres freigestellt

@labournet_de berichtete bereits über die Schweinerei - wir bitte unsere Leser:*Innen ebenfalls um Unterstützung für Ariane Müller:

"Wie wir bereits berichtet haben, wurde Ariane Müller (Krankenpflegerin, #Betriebsrätin und Mitglied der „uns reicht’s“-Liste im Klinikum Bremen Mitte) durch den #Betriebsrat die #Freistellung entzogen, weil sie privat eine Demo in #Solidarität mit Daniela Klette angemeldet hatte. Dies war die juristische Voraussetzung für den nächsten Schritt der #Disziplinierung für ihr politisches Verhalten als Privatperson: Sie wurde nun auch vom Arbeitgeber Gesundheit Nord bis auf Weiteres freigestellt - mit ausdrücklicher Befürwortung durch den Betriebsratsvorsitzenden. Ihr wird dabei auch verboten, außerhalb ihrer #Betriebsratsarbeit das #Klinikgelände zu betreten oder zu Kolleg*innen Kontakt aufzunehmen. Unser enger Kooperationspartner Wolfgang #Däubler hat dazu (auf Nachfrage der taz, siehe den Artikel im Dossier) darauf hingewiesen, dass es verboten sei, jemanden wegen einer #Meinungsäußerung zu benachteiligen und Ariane Müller hätte „gute Chancen, dagegen gerichtlich vorzugehen“, was sie wohl tun wird. Zuvor bitten wir um Proteste an die #Geschäftsführung und an den Betriebsrat, wofür nun sogar verschiedene Vorlagen zur Verfügung stehen - siehe die Protestvorlagen und Hintergründe im #Dossier bei #LabourNet: Betriebsrätin am Klinikum Bremen-Mitte organisiert privat Demo für Daniela Klette: Betriebsrat entzieht die Freistellung und Klinikbetreiber Geno erwägt arbeitsrechtliche Konsequenzen."

Das #Versammlungsrecht und die #Versammlungsfreiheit ist eines der #Grundrechte!

trueten.de/archives/13150-Betr

Replied in thread

@JDoeschner Ja! Hörenswert! Vor allem auch wegen des Hinweises auf Artikel 18 Grundgesetz in Bezug auf #höcke.

Wer die Freiheit der #Meinungsäußerung, (…) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung #mißbraucht, #verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das #Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.

gesetze-im-internet.de/gg/art_

www.gesetze-im-internet.deArt 18 GG - Einzelnorm

Gemeinschaftlicher Widerstand gegen staatliche Repression! #Versammlungsfreiheit verteidigen!

Im Januar 2024 geht die #Strafverfolgung sechseinhalb Jahre im Nachgang des #G20-Gipfels in #Hamburg in eine neue Runde. Im sogenannten #Rondenbarg-Komplex beginnt am 18. Januar vor dem #Landgericht Hamburg der #Prozess gegen sechs Betroffene. Die Angeklagten gehören zu den etwa 200 Demonstrant:innen, die am Morgen des 7. Juli 2017 in der Straße Rondenbarg von einer #BFE-Einheit ohne Vorwarnung angegriffen wurden, als sie auf dem Weg zu #Blockadeaktionen waren. Bei dieser gewaltsamen Auflösung der #Demonstration wurden zahlreiche Aktivist:innen verletzt, elf von ihnen schwer.

Vorgeworfen wird den Betroffenen das Mitlaufen bei einer nicht angemeldeten Demonstration. Die Anklage lautet dabei unter anderem auf schweren #Landfriedensbruch, ohne individuelle #Tatvorwürfe. Die Staatsanwaltschaft will im Rondenbarg-Prozess die Rechtsauffassung durchsetzen, dass allein die Anwesenheit bei einer „unfriedlichen“ #Veranstaltung bestraft werden kann. Damit stellt das Verfahren auch einen Angriff auf die #Versammlungsfreiheit dar, die durch ein solches Urteil als Mittel zur politischen #Meinungsäußerung massiv eingeschränkt würde.

Wir lassen uns von der staatlichen #Repression nicht einschüchtern und stehen solidarisch an der Seite der Betroffenen. Für die Einstellung der Verfahren! Getroffen hat es einzelne, gemeint sind wir alle!

#Demonstration
Samstag – 20.01.2024 – 16 Uhr – Jungfernstieg Hamburg

trueten.de/archives/13045-Geme #Antirepression #Versammlungsrecht ist #Grundrecht

Replied in thread

@AndyGER
@teezeh Das Netz selbst ist frei aber die #kommerziellen #Plattformen sind sehr einflußreich. Sehr viele Nutzer dieser Kommerz-Plattformen halten diese aber für ein Instrument der #Demokratie und freier, unabhängiger #Meinungsäußerung und #Informationsbeschaffung.Genau das ist falsch, das sind sie nicht! Die Kasse klingelt, wenn es viele Aufreger +Polarisierungen gibt. Das fördern die Algorithmen+Voreinstellungen in der Timeline.Bei Tw. wird derzeit sehr deutlich, wie manipuliert wird.